
Ratgeber
Bestattungspflicht ist Pflicht zur Fürsorge –
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Die Bestattungspflicht ist ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Totenfürsorgepflicht. Sie beinhaltet, dass nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen ist, und wer dafür die Verantwortung zu tragen hat. In Deutschland unterliegt diese Gesetzgebung den einzelnen Bundesländern, in denen es geringfügige Abweichungen gibt. Der Bestattung vorausgehen müssen eine Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt.
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind verpflichtet, für die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Überführung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. Diese Aufgabe können sie natürlich an ihren Wunsch-bestatter delegieren. Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht. Diese besteht in den meisten Bundesländern auch unabhängig vom Erbrecht, zum Beispiel auch bei ausgeschlagenem Erbe. Wer seiner Pflicht nicht freiwillig nachkommt, muss die Bestattungskosten bis auf wenige Ausnahmefälle trotzdem übernehmen.
Verantwortlich für die Bestattung sind grundsätzlich in der durch die
Landesbestattungsgesetze festgelegten Reihenfolge:
- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder
- die Eltern
- die Geschwister
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
- sonstige Sorgeberechtigte (z. B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen)
- die Großeltern
- die Enkelkinder
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad
In einzelnen Bundesländern sind Lebenspartner und nicht eheliche Lebensgefährten noch nicht in die Regelung aufgenommen. Auch die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit werden teilweise unterschiedlich behandelt. Bei gleichrangig Verpflichteten werden die Älteren vor den Jüngeren als bestattungspflichtig eingestuft.
Bestattungskosten
Eine Bestattung setzt sich aus vielen Details zusammen, deren Kosten zum Teil durch Ihre Entscheidungen zu beeinflussen sind, zum Teil jedoch von festgelegten Gebührensätzen abhängen.
Unter anderem: Verwaltungsgebühren und Beurkundungen, Friedhofsgebühren, Kosten für eine Kremation, Bestatterleistungen, Beisetzung, Kosten für Grabstein und Friedhofsgärtner, Sarg und Urne, Trauerfeier, Blumenschmuck, Musiker, Todesanzeigen, professionelle Trauerredner.
Durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto können diese Kosten allerdings vorausschauend abgesichert werden − beruhigend für Sie und Ihre Angehörigen.
