
Ratgeber
Erbe und Testament
Mit Erbe und Testament heute schon für Klarheit sorgen:
Viele spannende Kriminalgeschichten ranken sich ums Erbe. Schön zu lesen oder im Film zu sehen, aber im realen Leben möchte man Erb-streitigkeiten und Familienkonflikte gerne vermeiden. Grundsätzlich sorgt daher die gesetzliche Erbfolge für die Nachlassverteilung im Todesfall. Haben Sie jedoch eigene Vorstellungen davon, wer was und wie viel von Ihrem Vermögen und unter welchen Bedingungen bekommen soll, können Sie dies mit einem Testament verfügen. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Das Testament
Ein Testament ist eine Form der Vorsorge, die Ihnen die Gewissheit gibt, dass Ihre Angelegenheiten gut geregelt sind, selbst wenn Sie unerwartet sterben. Hierin bestimmen Sie frühzeitig, wie Ihr Nachlass aufgeteilt werden soll. Sie können darin aber auch festlegen, wer sich um minderjährige Kinder kümmern soll, falls Sie und Ihr Partner gleichzeitig versterben sollten. Dies ist besonders wichtig, um sicher-zustellen, dass Ihre Kinder in den besten Händen sind. Ein Testament ermöglicht es Ihnen zudem, individuelle Wünsche zu berücksichtigen, wie beispielsweise die finanzielle Unterstützung von wohltätigen Organisationen, Freunden oder entfernten Verwandten.
Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt, ein Testament aufzusetzen. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich dazu eine notarielle Beratung und auch die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar. Gut ist, wenn alle Betroffenen und Bedachten über Existenz und Verbleib des Testamentes für den Fall der Fälle unterrichtet sind.
Wichtig zu bedenken ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, wie zum Beispiel von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Auch gibt es nach der gesetzlichen Erbfolge Pflichtteile, die auch trotz anderslautendem Testament vom Nachlass an bestimmte Familienangehörige ausgezahlt werden müssen.
Haben Sie kein Testament hinterlegt, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte gesetzliche Erbfolge ein. Dazu sind die Familienangehörigen in Rangordnungen eingeteilt, nach denen die Anteile bemessen werden. In erster Linie erben Kinder und Ehepartner. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wir empfehlen Ihnen auch hier, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.
Auch hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:
Einen kurzen Überblick zur gesetzlichen Erbfolge geben wir Ihnen hier:
- Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel, ein hinterbliebener Ehepartner gehört zwar nicht zu den Erben erster Ordnung, wird aber ebenfalls an dieser Stelle berücksichtigt
- Erben zweiter Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister, Neffen und Nichten, geschiedene Elternteile der verstorbenen Person
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen
- Adoptivkinder und nicht eheliche Kinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt
